Die Ausbildung eignet sich insbesondere für Schulabgänger von Gymnasien, Berufsoberschulen, Fachober-schulen und Realschulen. Sie setzt mindestens einen mittleren Schulabschluss und das Bestehen des Eignungstests am Staatsinstitut voraus.
Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind neben guten Kenntnissen in den Fächern Deutsch und Mathematik vor allem eine positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Kooperationsbereitschaft, kommunikative Kompetenz, Empathiefähigkeit, Begeisterungsfähigkeit, Kreativität, Verantwortungsgefühl, Fähigkeit zur Selbstreflexion und Belastbarkeit.
Der Eignungstest besteht aus
- einem schriftlichen Teil, in dem in erster Linie die fachlichen Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft werden und
- einem mündlichen Teil, in dem Aspekte der Berufswahl, pädagogische Fragestellungen sowie persönliche Interessen, Fähigkeiten und Eigenschaften im Mittelpunkt stehen.
An der Ausbildung Interessierte können sich über die Homepage oder postalisch bewerben.
Bewerbungsschluss für ein Ausbildungsjahr ist der 15. Dezember des Vorjahres.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind das Mindestalter von 16 Jahren, ein Mittlerer Schulabschluss und ein entsprechendes Ergebnis bei der Zulassungsprüfung. Diese „...hat den Zweck, die grundsätzliche Eignung des Bewerbers für die spätere Tätigkeit als Förderlehrer zu ermitteln.“ ( § 5 (3) der Studienordnung)
Anmerkung:
Das Staatsinstitut informiert die Bewerber jeweils schriftlich über Termine und Ergebnisse der Zulassungsprüfung. Im Falle des Nichtbestehens kann der Eignungstest im darauffolgenden Jahr noch einmal abgelegt werden.